Alkohol und Drogen
Alkohol und Drogen
Wer erinnert sich nicht, wie es war, als man endlich den lang ersehnten Führerschein in den Händen hielt. Doch bei Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss steht die Fahrerlaubnis schnell auf dem Spiel. Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses von Alkohol oder Drogen nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, dem droht neben Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe. Gerade wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, wiegt ein Verlust der Fahrerlaubnis besonders schwer.
Für den Alkoholkonsum gibt es im Gesetz strikte Regeln. Für Fahranfänger in der Probezeit und Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gelten besondere Regelungen. Es droht eine Verlängerung der Probezeit, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und die Pflicht an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Welche Sanktion droht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: der Promillezahl, ob Sie einen Fahrfehler (etwa die berühmten Schlangenlinien) begangen haben, oder gar einen Unfall verursacht haben und ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind.
Abhängig von der Schwere des Vergehens können die unterschiedlichsten Strafen auf Sie zukommen:
• Bußgeld
• Punkte in Flensburg
• Fahrverbot
• Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist
• Freiheitsstrafe.
Ferner droht zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU). Ab 1.6 Promille ist diese MPU verpflichtend.
Bei Fahrten unter Drogeneinfluss sind die Strafen weniger klar geregelt. Bereits bei einem ersten Vergehen drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Zudem wird auch fast immer eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet. Wenn es unter Drogeneinfluss zu einem Unfall gekommen ist, muss der Fahrer/die Fahrerin darüber hinaus mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, was gegebenenfalls sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten kann.
Bei nachgewiesenem Konsum harter Drogen (z.B. Kokain, Heroin, Crystal Meth, Ecstasy) bzw. regelmäßigem Cannabiskonsum gilt der Betroffene zudem fahrerlaubnisrechtlich immer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird sofort durch die Führerscheinstelle entzogen.
Die möglichen richterlichen Entscheidungen zu Verkehrsdelikten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind vielfältig und nur eine kluge Verteidigungsstrategie kann Ihnen helfen die Konsequenzen zu mildern.
Zögern Sie nicht, sich von unserem kompetenten und erfahrenen Team beraten zu lassen!