Bußgeldsachen

Bußgeldsachen

Sie sind geblitzt worden. Sie haben eine rote Ampel missachtet. Sie sind zu dicht aufgefahren oder werden beschuldigt, die Ladung in Ihrem Fahrzeug nicht richtig gesichert zu haben.

Die Konsequenzen solcher Ordnungswidrigkeiten können gravierend sein. Neben einer Geldbuße und Punkten in Flensburg kann auch ein mehrmonatiges Fahrverbot drohen. Doch die gute Nachricht ist – etwa die Hälfte aller Bußgeldbescheide sind angreifbar und das Bußgeldverfahren geht oft besser aus als zunächst angedroht.

Zögern Sie daher nicht sich von unserem kompetenten und erfahrenen Team beraten zu lassen.

Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist bei uns immer kostenlos!

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer juristischen Verteidigung und sinnvolle nächste Schritte.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

Ihre Vorteile:

1.) Etwa die Hälfte aller Bußgeldverfahren sind angreifbar

2.) Wir können Ihnen helfen Bußgelder und Punkte zu vermeiden

3.) Wir können Ihnen helfen Fahrverbote zu vermeiden und Ihre Mobilität zu erhalten

Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zu den üblichen Aspekten bei Bußgeldsachen:

Anhörung:

Nach einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln ist die/der Betroffene vor dem Erlass eines Bußgeldbescheides laut Gesetz zuerst anzuhören. Mit dieser Anhörung erhält die/der Betroffene die Möglichkeit sich zum Vorwurf zu äußern. Diese Anhörung ist dabei freiwillig und in vielen Fällen ist es ratsam, sich nicht zum Vorwurf zu äußern.

Eine solche Anhörung kann dabei entweder direkt am Ort des Geschehens durch die Polizei stattfinden, oder, wie es meistens der Fall ist, schriftlich in Form eines Anhörungsbogens. In beiden Fällen sind lediglich die Angaben zur Person (Name, Anschrift, etc.) verpflichtend – Angaben zum Tatvorwurf und der Fahrereigenschaft sind nicht verpflichtend und sollten daher auch nicht freiwillig gemacht werden.

Wenn auf dem zugeschickten Anhörungsbogen die Angaben zur Person bereits ausgefüllt sind, ist es unbedenklich den Anhörungsbogen nicht zurückzusenden. Somit sind auch mögliche Aufforderungen zur prompten Rücksendung unerheblich, denn eine gesetzliche Frist zur Rücksendung gibt es nicht. Der Anhörung folgt in der Regel die Zustellung des Bußgeldbescheides.

Bußgeldbescheid:

Falls Sie von der Möglichkeit der Anhörung gebrauch gemacht haben und das Bußgeldverfahren anschließend nicht eingestellt wurde, bzw. wenn Sie den Anhörungsbogen nicht zurückgesendet haben, dann wird Ihnen als Betroffene/r der Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser benennt die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit und die gegen Sie verhängte Strafe, bei der es sich um ein Bußgeld, um Punkte in Flensburg oder ggf. auch um ein Fahrverbot handeln kann.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind und sich Ihnen daher die Möglichkeit bietet, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Wichtig ist dabei, gegen jeden Bußgeldbescheid innerhalb der zweiwöchigen Frist schriftlich bei der Bußgeldstelle Einspruch einzulegen. Läuft die 2 Wochenfrist zur Einspruchseinlegung ab, ohne dass ein Einspruch eingelegt wurde, dann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Wir raten Ihnen daher sich direkt nach Zugang des Bußgeldbescheides von unserem erfahrenen Team beraten zu lassen. Dies stellt sicher, dass der Einspruch korrekt und rechtzeitig eingelegt wird.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Frist mit dem auf dem gelben Briefumschlag vermerkten Tag des Einwurfs in Ihren Briefkasten beginnt. Wann Sie den Brief tatsächlich öffnen, ist unerheblich. Wir empfehlen daher, diesen Umschlag unbedingt aufzubewahren.

Wird bei der Bußgeldstelle rechtzeitig Einspruch eingelegt, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie es weitergeht. Die Bußgeldstelle kann den Bußgeldbescheid aufheben, das Verfahren einstellen oder auch weitere Ermittlungen einleiten. Im letzteren Fall kommt es meist zu einer Überprüfung durch ein Gericht. In der Hauptverhandlung können Zeugen und Sachverständige angehört werden. Das Gericht entscheidet dann, ob das Verfahren gegen Sie eingestellt wird, der Bußgeldbescheid bestätigt wird, oder ggf. sogar eine höhere Strafe gegen Sie verhängt wird, als der ursprüngliche Bußgeldbescheid vorsah.

Spätestens für ein Gerichtsverfahren empfehlen wir unbedingt unseren anwaltlichen Beistand. Die Aspekte eines solchen Verfahrens sind komplex und nur erfahrene Verkehrsrechtsexperten sind mit dem Prozedere im Umgang mit Gerichten und Behörden vertraut und kennen die möglichen Fehlerquellen und Formfehler, die einen Bußgeldbescheid unwirksam machen.

Zögern Sie nicht, sich von unserem kompetenten und erfahrenen Team beraten zu lassen!

Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist bei uns immer kostenlos!

Sollte sich im Rahmen der Ersteinschätzung zeigen, dass eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist, dann sind wir selbstverständlich für Sie da und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie bestmögliche Lösung!

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

Kompetent, engagiert und erfolgreich

Kompetent, engagiert und erfolgreich

Sie wünschen sich persönliche Ansprechpartner, die Ihnen genau zuhören, Ihre juristischen Probleme auf Anhieb erkennen und Ihnen optimale Handlungsmöglichkeiten aufzeigen? In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Lübeck bieten wir Ihnen rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung im Ausländerrecht, im Erbrecht, im Verkehrsrecht und im Versicherungsrecht.

Kontakt

WULF Rechtsanwälte
Parkstraße 3
23568 Lübeck
0451/120 107-99
Digitale Top Kanzlei 2021