Strafsachen
Strafsachen
Wenn Sie einer Straftat im öffentlichen Straßenverkehr beschuldigt werden, dann ist oberste Vorsicht geboten. Eine unachtsame Aussage gegenüber der Polizei, oder Behörden, kann schwere Folgen für den Ausgang Ihres Verfahrens haben. Unser Rat ist sich in jedem Fall von Anfang an anwaltlich vertreten zu lassen, um Fehler zu vermeiden. Eine im ersten Moment banal erscheinende Bemerkung, wie etwa die Aussage das Tatfahrzeug gefahren zu haben, kann Sie unnötigerweise den Führerschein kosten. Sowohl Ihnen als Beschuldigte/r, wie auch Ihren Angehörigen, steht ein vollumfängliches Schweigereicht zu. Machen Sie in diesem Fall umgehend davon Gebrauch und überlassen Sie die Verhandlungsführung Experten im Verkehrsrecht.
Sollten Sie einer Straftat beschuldigt werden, dann gehört Ihr Fall in die Hände unseres erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht. Denn bei Verkehrsstrafsachen geht es neben den reinen strafrechtlichen Aspekten regelmäßig auch um Fragen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis und der Fahrzeugversicherung. Unsere Kanzlei hat sich auf das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht spezialisiert. Wir sind daher Ihr starker Partner in jeglichen Verkehrsstrafsachen.
Zögern Sie nicht, sich von unserem Expertenteam beraten zu lassen!