Werkstatt und Reparatur

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Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, wie Sie mit dem Fahrzeug verfahren können. Die erste Frage ist in der Regel, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen möchten, oder ob Sie sich für den entstandenen Schaden finanziell entschädigen lassen möchten. Falls Sie sich für die Reparatur entscheiden, stellt sich die Frage welche Werkstatt Sie damit beauftragen möchten und wie der Schaden repariert werden soll. Zudem sind bei einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug die Rechte des Leasinggebers bzw. der finanzierenden Bank zu berücksichtigen.

Welche Ansprüche Sie insgesamt geltend machen können und welche Optionen der Schadensregulierung Sie im Detail haben, erklären wir Ihnen gerne. Nur die Beratung durch einen Experten im Verkehrsrecht stellt sicher, dass Sie unabhängig beraten werden und Sie einen Überblick über alle Ansprüche bekommen, die Sie in Ihrem individuellen Fall gelten machen können.

Und auch wenn es nach der Reparatur zu Problemen kommt, sei es, weil die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde, nicht alle Mängel behoben wurden, oder alles teurer wurde als gedacht, sind wir selbstverständlich für Sie da.

Zögern Sie nicht, sich von unserem kompetenten und erfahrenen Team beraten zu lassen!

Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist bei uns immer kostenlos!

Sollte sich im Rahmen der Ersteinschätzung zeigen, dass eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist, dann finden wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie bestmögliche Lösung!

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

Kompetent, engagiert und erfolgreich

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Sie wünschen sich persönliche Ansprechpartner, die Ihnen genau zuhören, Ihre juristischen Probleme auf Anhieb erkennen und Ihnen optimale Handlungsmöglichkeiten aufzeigen? In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Lübeck bieten wir Ihnen rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung im Ausländerrecht, im Erbrecht, im Verkehrsrecht und im Versicherungsrecht.

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WULF Rechtsanwälte
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