Erbrecht
Erbrecht
Neben rechtlichen Fragen geht es beim Thema Erben auch um Emotionen und familieninterne Konstellationen. Wir betreuen Sie in dieser Ausnahmesituation souverän, einfühlsam und zielorientiert.
Wir planen mit Ihnen für den Erbfall
Im Rahmen einer auf Ihren Willen ausgerichteten Nachfolgeplanung gestalten wir mit Ihnen und für Sie Ihr individuelles Testament.
Im Rahmen dieser Planung beziehen wir auch die Möglichkeit lebzeitiger Verfügungen zur vorweggenommenen Erbfolge – wie beispielsweise die Übertragung einer Immobilie – ein und beraten Sie, ob derartige Regelungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Ihr Testament wird auf Ihren Wunsch, für Sie, beim zuständigen Nachlassgericht sicher hinterlegt.
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Erbfalles und helfen Ihnen schnell
Unmittelbar nach einem Erbfall sind von Ihnen als Angehörige viele Angelegenheiten zu regeln. Neben persönlichen Belangen stellen sich für Sie als Hinterbliebenen viele rechtliche Fragen.
Nach einem eingetretenen Erbfall verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten und beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Phase, angefangen von der Regelung der anstehenden Formalitäten, bei Rechtsfragen rund um die Beerdigung oder um die Immobilienbewertung und im Rahmen der Erbauseinandersetzung, sowie bei der Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen, von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen bis zu der Beantragung des Erbscheines und der Durchführung eines Erbscheinverfahrens.
Wir sichern Ihre Erbansprüche
Als Erben stehen wir Ihnen bei der Erbauseinandersetzung zur Seite und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Falls Sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, setzten wir Ihre Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisansprüche durch.
Wir bemühen uns um Einvernehmen
Eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung ist für alle Beteiligten in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation von großer Bedeutung. Wir unterstützen Sie als Erben oder Erbengemeinschaften mit dem Ziel einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung. Ist es von allen Erben gewünscht, unterstützten wir Sie als neutrale Partei bei der Nachlassabwicklung – wie ein Testamentsvollstrecker.
Wir beantworten erste, grundlegende Fragen
Im Rahmen einer erbrechtlichen Erstberatung verschaffen wir Ihnen gerne einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht und informieren Sie beispielsweise über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge oder aber auch über Möglichkeiten, durch ein eigenhändiges Testament bzw. ein notarielles Testament Einfluss auf die Erbfolge zu nehmen. Ebenso erhalten Sie bei Bedarf Informationen zu Themen wie dem „Berliner Testament“, der Möglichkeit, ein Vermächtnis oder eine Vorerbschaft bzw. Nacherbschaft anzuordnen. Des Weiteren beraten wir Sie gerne zum Thema Schenkung zu Lebzeiten, bei der im höheren Alter erbrechtliche und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sein können, sowie vorweggenommene Erbfolge.
Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Erbrechts im Überblick:
Vor dem Erbfall:
• Beratung zur umfassenden Nachfolgeplanung, insbesondere:
• Gestaltung von Erbverträgen und Vermächtnissen
• Teilungsanordnungen
• Errichtung von Testamenten wie beispielsweise Einzeltestament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Behindertentestament, Geschiedenentestament, Patchworkehetestament)
• Beratung zu lebzeitiger Vermögensübertragung und vorweggenommener Erbfolge
• Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
• Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Gestaltung individueller Vorsorgevollmachten; Betreuungs- und Patientenverfügungen
Nach dem Erbfall:
• Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten aller Art
• Rechtliche Begleitung im Nachlassfall / bei der Nachlassabwicklung, insbesondere: Erbenermittlung
• Vertretung im Erbscheinverfahren
• Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
• Auslegung und Anfechtung von Testamenten
• Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen
• Beratung zur Erbschaftsteuer
• Beratung von Erben (z.B. bei Fragen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft, Haftung von Nachlassverbindlichkeiten oder der Berücksichtigung von Vorempfängen)
• Abwicklung/Verwaltung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker
Zögern Sie nicht, sich von unseren kompetenten Spezialisten beraten zu lassen.