Kosten

Kosten

Gebühren

Die Gebühren unserer anwaltlichen Tätigkeit (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung) richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist seit dem 01.07.2004 die gesetzliche Grundlage zur Rechtsanwaltsgebührenberechnung.

Sowohl die Gerichts-/ als auch die Anwaltskosten richten sich nach dem Streit-/Gegenstandswert. Unter dem Streit-/Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den „objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse der Mandanten“ an dieser Sache. Geht es z.B. um eine „Geldforderung“, so ist der Streit-/Gegenstandswert die Höhe der geltend zu machenden, oder abzuwehrenden Forderung.

Bei nicht „vermögensrechtlichen Angelegenheiten“ (z.B. Ehescheidung, Baugenehmigung, Kündigung, Gewerbeerlaubnis etc.) ist der Gegenstandswert teilweise den besonderen gesetzlichen Vorschriften oder aus der Rechtsprechung zu entnehmen.

Im gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert (Streitwert) auf Antrag einer Partei, des Rechtsanwalts oder der Staatskasse vom Gericht festgesetzt. Das Gericht ist bei der Streitwerthöhe nicht durch das Gesetz gebunden und kann nach freiem Ermessen entscheiden.

Neben dem Streit-/Gegenstandswert bildet die „Art und Weise“, wie der Anwalt für seine Mandantenschaft tätig wird, eine Bemessungsgrundlage für seine Gebühren.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundenhonorarvereinbarung oder eines Pauschalhonorars.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine Schätzung zu den anfallenden Kosten für unsere Tätigkeit. Diese Auskunft ist kostenlos und unverbindlich.

Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist abhängig vom Arbeitsumfang und der Schwierigkeit/Komplexität Ihrer Angelegenheit. Diese Gebühr beträgt für Sie als Privatperson jedoch maximal 226,10 € (inkl. MwSt). Dies gilt für die Beratung vor Ort sowie die Video-Beratung. Falls Sie uns anschließend mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen, wird Ihnen die komplette Gebühr dieser Erstberatung auf die Gesamtkosten unserer Arbeit angerechnet.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nehmen wir für Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu dieser auf. Wir klären für Sie, ob Ihre Versicherung in Ihrem konkreten Fall die Kosten unserer Beratung/Beauftragung übernimmt. Im Falle der Kostenübernahme rechnen wir direkt nach Abschluss Ihres Mandats mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Nur wenn Sie einen Eigenanteil mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben, rechnen wir diesen zusätzlich mit Ihnen ab.

Sind Sie als Privatperson aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht dazu in der Lage, die Anwalts- und/oder Gerichtskosten aufzubringen, besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen. Gern beraten wir Sie diesbezüglich.

Kompetent, engagiert und erfolgreich

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Sie wünschen sich persönliche Ansprechpartner, die Ihnen genau zuhören, Ihre juristischen Probleme auf Anhieb erkennen und Ihnen optimale Handlungsmöglichkeiten aufzeigen? In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Lübeck bieten wir Ihnen rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung.

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