Notariat
Notariat
Beraten. Beurkunden. Beglaubigen.
Bei besonders wichtigen Angelegenheiten im Leben sieht das Gesetz die Mitwirkung einer Notarin / eines Notars vor.
Aus gutem Grund, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Als Notarin berate ich Sie rechtlich umfassend und unterstütze Sie bei Ihren Anliegen.
Als Träger eines öffentlichen Amtes berate ich Sie dabei stets neutral und unabhängig.
Mein Team und ich stehen Ihnen in allen notariellen Bereichen zur Verfügung. Häufig geht es dabei um wichtige Weichenstellungen in Ihrem Leben. Gerne begleiten und beraten wir Sie dabei, damit Ihre Wünsche für die Zukunft rechtssicher umgesetzt werden.
Verschaffen Sie sich gerne auf dieser Internetseite einen ersten Eindruck von mir, meinem Team und unseren Leistungen.
Gern können wir uns persönlich kennenlernen. Sie erreichen mich unter 0451/120 107-50.
Ich berate Sie insbesondere zu den folgenden Themenbereichen:
Erben und Schenken:
• Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags
• Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
• Erb- und Pflichtteilsverzicht
• Erbscheinsantrag
• Erbausschlagung
• Erbauseinandersetzung
• Grundbuchberichtigung nach Todesfall
Vorsorge:
• General- und Vorsorgevollmacht
• Patientenverfügung
• Betreuungsverfügung
• Sorgerechtsverfügung
Ehe und Familie:
• Ehevertrag (vor und nach der Hochzeit)
• Ehescheidungsfolgenvereinbarung
• Adoption
• Insemination
• Vaterschaftsanerkennung
Immobilien:
• Kauf von Immobilien und Wohnungen
• Aufteilung einer Immobilie in Wohnungen
• Begründung und Verkauf von Erbbaurechten
• Bestellung und Löschung von Grundschulden
• Begründung und Löschung von Dienstbarkeiten
• Grundbuchberichtigung (etwa nach Todesfall)
Beglaubigung:
Viele Dokumente können im Rechtsverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Solche Beglaubigungen bestätigen die Echtheit eines Dokuments (Abschriftsbeglaubigung) oder einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung). Bei einer Beglaubigung bescheinige ich also, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt (Abschriftsbeglaubigung) oder dass eine bestimmte Person ein Dokument unterschrieben hat (Unterschriftsbeglaubigung).