Notariat

Notariat

Beraten. Beurkunden. Beglaubigen.

Bei besonders wichtigen Angelegenheiten im Leben sieht das Gesetz die Mitwirkung einer Notarin / eines Notars vor.

Aus gutem Grund, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Als Notarin berate ich Sie rechtlich umfassend und unterstütze Sie bei Ihren Anliegen.

Als Träger eines öffentlichen Amtes berate ich Sie dabei stets neutral und unabhängig.

Mein Team und ich stehen Ihnen in allen notariellen Bereichen zur Verfügung. Häufig geht es dabei um wichtige Weichenstellungen in Ihrem Leben. Gerne begleiten und beraten wir Sie dabei, damit Ihre Wünsche für die Zukunft rechtssicher umgesetzt werden.

Verschaffen Sie sich gerne auf dieser Internetseite einen ersten Eindruck von mir, meinem Team und unseren Leistungen.

Gern können wir uns persönlich kennenlernen.

Mein Team und ich stehen Ihnen in allen notariellen Bereichen zur Verfügung. Häufig geht es dabei um wichtige Weichenstellungen in Ihrem Leben. Gerne begleiten und beraten wir Sie dabei, damit Ihre Wünsche für die Zukunft rechtssicher umgesetzt werden.

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Gern können wir uns persönlich kennenlernen.

Kimberly D’Amico

Ich berate Sie insbesondere zu den folgenden Themenbereichen:

Erben und Schenken:

• Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags

• Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten

• Erb- und Pflichtteilsverzicht

• Erbscheinsantrag

• Erbausschlagung

• Erbauseinandersetzung

• Grundbuchberichtigung nach Todesfall

Vorsorge:

• General- und Vorsorgevollmacht

• Patientenverfügung

• Betreuungsverfügung

• Sorgerechtsverfügung

Ehe und Familie:

• Ehevertrag (vor und nach der Hochzeit)

• Ehescheidungsfolgenvereinbarung

• Adoption

• Insemination

• Vaterschaftsanerkennung

Immobilien:

• Kauf von Immobilien und Wohnungen

• Aufteilung einer Immobilie in Wohnungen

• Begründung und Verkauf von Erbbaurechten

• Bestellung und Löschung von Grundschulden

• Begründung und Löschung von Dienstbarkeiten

• Grundbuchberichtigung (etwa nach Todesfall)

Beglaubigung:

Viele Dokumente können im Rechtsverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Solche Beglaubigungen bestätigen die Echtheit eines Dokuments (Abschriftsbeglaubigung) oder einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung). Bei einer Beglaubigung bescheinige ich also, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt (Abschriftsbeglaubigung) oder dass eine bestimmte Person ein Dokument unterschrieben hat (Unterschriftsbeglaubigung).

Kimberly D’Amico

Kompetent, engagiert und erfolgreich

Kompetent, engagiert und erfolgreich

Sie wünschen sich persönliche Ansprechpartner, die Ihnen genau zuhören, Ihre juristischen Probleme auf Anhieb erkennen und Ihnen optimale Handlungsmöglichkeiten aufzeigen? In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Lübeck bieten wir Ihnen rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung.

Kontakt

WULF Rechtsanwälte PartGmbB
Parkstraße 3
23568 Lübeck
0451/120 107-99
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